Mehr Flexibilität und höhere Budgets für pflegende Angehörige ab 1. Juli 2025!
Pflegende Angehörige werden entlastet: Ab 1. Juli 2025 steht ein neues, flexibles Jahresbudget von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung.
Dieses Entlastungsbudget kann flexibel eingesetzt werden - egal ob für Ersatzpflege bei Krankheit, Urlaub oder bei kurzzeitiger Unterbringung der pflegebedürftigen Person.
Das bedeutet konkret:
✔️ Die bisher getrennten Budgets für Verhinderungs-und Kurzzeitpflege werden zusammengeführt
✔️ Insgesamt können pro Kalenderjahr 3.539 € genutzt werden
✔️ Bis zu 8 Wochen (56 Tage) Ersatzpflege sind damit abgedeckt
✔️ Die bisher vorgeschriebene Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt - die Leistungen können sofort ab Pflegegrad 2 genutzt werden
Pflegegeld wird während der Ersatzpflege weiterhin zur Hälfte weitergezahlt (bei stationärer Kurzzeitpflege oder mehr als 8 Stunden täglicher Verhinderungspflege)
Besonders wichtig: Schon ab dem 1. Januar 2025 wurden die Budgets angehoben:
Verhinderungspflege: auf 1.685 €
Kurzzeitpflege: auf 1.854 €
Wer also zwischen Januar und Juni 2025 Leistungen beansprucht, hat ab Juli noch Anspruch auf den Restbetrag des neuen Gesamtbudgets.
Weitere Vorteile:
Stundenweise Verhinderungspflege (weniger als 8 Stunden pro Tag) hat keinen Einfluss auf das volle Pflegegeld
✔️ Auch Angehörige oder Freunde können als Ersatzpflegepersonen einspringen - es muss keine professionelle Pflegekraft sein
✔️ Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 können das flexible Entlastungsbudget bereits seit 1. Januar 2024 nutzen
Hintergrund:
Mit dieser Reform will die Bundesregierung pflegende Angehörige spürbar entlasten und Bürokratie abbauen.