Unsere Kleingärten – grüne Stärke für Köpenick

Kleingärten sind Oasen mitten in der Stadt – Orte der Begegnung, des Miteinanders und der Erholung.
Viele Anlagen in Müggelheim und Wendenschloß sind langfristig gesichert und bleiben uns erhalten.
Das ist eine gute Nachricht für alle, die Natur und Nachbarschaft schätzen.

Gute Nachrichten für unsere Kleingärten

Viele von Ihnen haben sich in den letzten Monaten mit Fragen zur Zukunft unserer Kleingartenanlagen in Müggelheim, Wendenschloß und rund um die Müggelspree an mich gewandt. Inzwischen liegen die Antworten des Senats auf meine Schriftliche Anfrage vor – mit überwiegend erfreulichen Ergebnissen.

Ein Großteil der Anlagen in unserem Bereich ist langfristig gesichert. Besonders positiv: Die Kolonie „Müggelheim II“ ist sogar planungsrechtlich festgesetzt und steht damit dauerhaft unter Schutz. Auch zahlreiche weitere Anlagen – etwa an der Baumgarteninsel, der Müggelspree oder in Klein Venedig – gehören zu den Flächen, die das Land dauerhaft erhalten möchte.

Nur wenige Kleingärten liegen in Bereichen, die laut Flächennutzungsplan als mögliche Bauflächen ausgewiesen sind. Hier gibt es derzeit keine konkreten Planungen, und der Bezirk setzt sich dafür ein, den grünen Charakter dieser Flächen zu bewahren.

Die Kleingärten sind mehr als nur Erholungsräume – sie tragen zur Klimaanpassung, zur Biodiversität und zum sozialen Miteinander in unseren Kiezen bei. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass diese grünen Oasen auch künftig ihren festen Platz in Treptow-Köpenick behalten.

Übersicht der Kleingartenanlagen im südöstlichen Köpenick

Nr.

Kleingartenanlage

Lage / Ortsteil

Eigentum

EWK-Kategorie

Planungsstatus / Besonderheit

1

Baumgarteninsel (a)

Baumgarteninsel, Müggelheim

Land Berlin

EWK 1 – dauerhaft gesichert

Im Landesbesitz, als Grünfläche im FNP dargestellt

2

Baumgarteninsel (b)

Baumgarteninsel, Müggelheim

Privat

EWK 2 – dauerhaft zu erhalten

Private Fläche, keine Umwandlungsabsicht

3

KGA Müggelheim II

Müggelheim

Land Berlin

EWK 1

Durch B-Plan 9-26 planungsrechtlich festgesetzt

4

KGA Klein Venedig II

Wendenschloß / Neu-Venedig

Land Berlin

EWK 1

Dauerhaft gesichert, Lage an der Müggelspree

5

KGA Müggelspree (a)

Müggelheim

Land Berlin

EWK 1

Teilweise Überschwemmungsgebiet, dauerhaft erhalten

6

KGA Müggelspree (b)

Müggelheim

Privat

EWK 5 – sonstige

FNP = Wohnbaufläche, keine aktuellen Planungen

7

KGA Müggelspree (c)

Müggelheim

Privat

EWK 2

Dauerhaft zu erhalten, privat verpachtet

8

KGA Wendenaue I

Wendenschloß

Privat

EWK 5

FNP = Baufläche, keine Vorhaben, Außenbereich § 35 BauGB

9

KGA Wendenaue II

Wendenschloß

Privat

EWK 5

Gleiches wie I – keine Bebauungsabsicht

10

KGA Neue Wiesen

Müggelheim

Privat

EWK 2

Dauerhaft zu erhalten

11

KGA Schönhorst

Müggelheim

Privat

EWK 2

Dauerhaft zu erhalten

12

KGA Spreeaue

Müggelheim

Privat

EWK 2

Dauerhaft zu erhalten

13

KGA Spreewiesen

Müggelheim

Privat

EWK 2

Dauerhaft zu erhalten

14

KGA Insel am Walloch

Müggelheim

Privat

EWK 2

Dauerhaft zu erhalten

15

KGA Zum Steingarten

Randlage Müggelheim

Privat

EWK 3 – mittelfristig umzuwandeln

Außerhalb des betrachteten Planungsraums; kein aktuelles Verfahren

16

KGA Waldsiedlung Müggelheim

Müggelheim

Privat

EWK 7 – andere Nutzungsform

Wochenendhausgebiet (§ 34 BauGB), keine Umwandlung geplant

 

Erläuterung der EWK-Kategorien

• EWK 1 = dauerhaft gesichert (öffentlich)
• EWK 2 = dauerhaft zu erhalten (privat)
• EWK 3 = mittelfristig umzuwandeln
• EWK 5 = sonstige Kleingärten ohne klare Zuordnung
• EWK 7 = Erholungs- oder Wochenendhausgebiet

Übersicht der Entwicklungs- und Bewertungskategorien (EWK)

EWK

Bezeichnung

Erklärung

1

Dauerhaft gesichert (öffentlich)

Anlagen auf landeseigenen Flächen mit langfristiger Sicherung, teils durch Bebauungsplan festgesetzt.

2

Dauerhaft zu erhalten (privat)

Anlagen auf privaten Flächen, die das Land politisch erhalten will; Sicherung z. B. über Eintrag im Flächennutzungsplan oder Verträge.

3

Mittelfristig umzuwandeln

Anlagen, die langfristig für andere Nutzungen vorgesehen sind (z. B. Wohnungsbau oder Infrastruktur); Ersatzflächen sollen bereitgestellt werden.

4

Temporär gesichert

Zwischenlösung, Pacht nur befristet oder Eigentum unklar.

5

Sonstige Kleingärten

Nutzung als Garten vorhanden, aber ohne klare Einstufung im KEP (z. B. Rest- oder Übergangsflächen).

6

Ersatzanlagen

Flächen, die zur Aufnahme umgewandelter Kleingärten vorgesehen sind.

7

Kleingartenähnliche Anlagen / Erholungsanlagen

Wochenendhausgebiete oder Erholungsflächen, die nicht unter das Bundeskleingartengesetz fallen.

 

Die gesamte Schriftliche Anfrage mit den Antworten finden Sie hier unter INFORMATIONEN