Einige Informationen zum Quartier Marienufer / Bebauungsplan 9-57 VE „Marienhain“
Viele Anwohnerinnen und Anwohner rund um die Villa Bolle, die Wendenschloßstraße und das neue Quartier Marienufer verfolgen seit Jahren, was aus dem früheren Marienhain-Gelände wird.
Dort sind neue Wohnungen entstanden. Mit dem Projekt waren aber von Anfang an nicht nur Wohngebäude verbunden, sondern auch konkrete öffentliche Mehrwerte: ein besser zugängliches Dahme-Ufer, eine Uferpromenade, neue Geh- und Radwegeverbindungen, Maueröffnungen für den Fuß- und Radverkehr sowie eine öffentlich wahrnehmbare Nutzung im Bereich der historischen Villa Bolle.
Ich habe deshalb schriftlich nachgefragt, was aus diesen Zusagen geworden ist. Die nun vorliegende Antwort zeigt deutlich: Auf dem Papier ist vieles vorgesehen und rechtlich gesichert. Vor Ort ist aber vieles noch immer nicht für die Bürgerinnen und Bürger nutzbar.
Der entscheidende Punkt lautet: Rechtlich gesichert ist nicht dasselbe wie tatsächlich zugänglich.
Vertraglich vereinbart ist nach den vorliegenden Angaben weiterhin die denkmalgerechte Wiederherstellung der Fassade und Außenansicht der Villa Bolle. Für den Bereich der Villa Bolle sieht der vorhabenbezogene Bebauungsplan zudem eine Nutzung als Ausflugslokal vor. Auch am Dahme-Ufer ist weiterhin ein drei Meter breiter Weg innerhalb einer fünf Meter breiten Promenade vorgesehen. Die entsprechenden Zugänge, Geh- und Radfahrrechte sowie weitere Nutzungsrechte zugunsten der Allgemeinheit wurden bereits 2015 durch Baulasten gesichert.
Das klingt zunächst gut. Für die Nachbarschaft zählt aber nicht allein, was in Baulasten, Verträgen oder Planunterlagen steht. Entscheidend ist, ob man das Dahme-Ufer tatsächlich erreichen, die Promenade tatsächlich nutzen und die versprochenen Wege tatsächlich gehen oder mit dem Rad befahren kann.
Genau hier liegt das Problem: Die denkmalgerechte Wiederherstellung und Nutzung der Villa Bolle sowie weiterer historischer Gebäude ist bislang nicht erfolgt. Das vorgesehene Ausflugslokal mit Café, Biergarten, Bootsverleih oder sonstiger gastronomischer Nutzung ist ebenfalls nicht umgesetzt. Auch die öffentliche Zugänglichkeit des Dahme-Ufers, die Herstellung der Uferpromenade sowie die Geh- und Radwegeverbindungen im Dahme-Uferbereich sind nach der Antwort noch nicht erfolgt.
Teilweise gibt es Fortschritte: Die Geh- und Radwegeverbindungen nördlich der Marienhainallee einschließlich dreier Maueröffnungen sind hergestellt und nutzbar, wenn auch möglicherweise noch durch letzte Baumaßnahmen eingeschränkt. Die südlichen Wegeverbindungen und die Geh- und Radwegeverbindung Marienhainallee sind dagegen noch nicht umgesetzt.
Besonders unbefriedigend ist der Stand zur Villa Bolle. Die ehemalige Villa wird als komplett ausgebrannt beschrieben und verfügt seit Jahrzehnten nur über ein Notdach. Eine Nutzung ist deshalb nicht kurzfristig möglich; es braucht eine vollständige Planung. Gleichzeitig ist vertraglich eine gastronomische Nutzung vereinbart. Für die historischen Gebäude im Uferbereich gibt es derzeit keinen abgeschlossenen Planungsstand und keinen bekannten Zeitpunkt, ab wann sie der Öffentlichkeit tatsächlich zur Verfügung stehen könnten.
Für die Menschen vor Ort ist das keine juristische Nebensache. Es geht um die einfache Frage: Kommt man ans Wasser oder kommt man nicht ans Wasser? Wird aus dem versprochenen Dahme-Uferzugang eine echte Promenade für die Allgemeinheit? Werden die Wege durch das Gebiet vollständig nutzbar? Und bekommt die Villa Bolle endlich eine Perspektive, die zum Denkmal passt und dem Kiez etwas zurückgibt?
Aus meiner Sicht liegt der Schwerpunkt der Verantwortung jetzt klar auf der bezirklichen Umsetzungsebene. Bei Uferpromenade, Wegen, Grünflächen, Parkanlagen, Maueröffnungen und tatsächlicher öffentlicher Nutzbarkeit ist insbesondere das zuständige Straßen- und Grünflächenamt gefordert. Hinzu kommen die weiteren zuständigen bezirklichen Fachbereiche für Stadtplanung, Bauaufsicht, Denkmalschutz sowie Umwelt- und Naturschutz. Entscheidend ist, dass diese Zuständigkeiten nicht nebeneinanderstehen, sondern zu einem verbindlichen Zeit- und Maßnahmenplan führen.
Es reicht nicht, festzustellen, dass rechtliche Sicherungen bestehen. Und es reicht auch nicht, allgemein auf Verzögerungen, Bauabschnitte oder laufende Gespräche mit der Vorhabenträgerin zu verweisen. Wenn öffentliche Mehrwerte Teil der Begründung eines großen Wohnungsbauprojekts sind, müssen sie auch verlässlich realisiert werden.
Ich erwarte deshalb vom Bezirksamt und den zuständigen Fachämtern eine klare Linie gegenüber der Vorhabenträgerin: Wann wird das Dahme-Ufer tatsächlich öffentlich zugänglich? Wann wird die Uferpromenade hergestellt? Wann werden die fehlenden Wegebeziehungen umgesetzt? Wann gibt es eine belastbare Perspektive für Villa Bolle, Weinhaus und die weiteren historischen Gebäude? Und welche Schritte werden eingeleitet, wenn zugesagte Maßnahmen weiter ausbleiben?
Das Quartier Marienufer darf nicht nur als Wohnstandort fertig werden. Es muss auch die öffentlichen Zusagen einlösen, mit denen das Projekt geplant und begründet wurde. Für die Anwohnerinnen und Anwohner zählt am Ende nicht, was in Unterlagen steht, sondern was vor Ort erlebbar ist: Wege, Uferzugang, Promenade und eine Villa Bolle mit Zukunft.
Mein Fazit: Die öffentlichen Zusagen rund um Villa Bolle und Dahme-Ufer dürfen nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden. Das Bezirksamt muss jetzt dafür sorgen, dass aus rechtlichen Sicherungen endlich sichtbare Verbesserungen im Kiez werden.
Quellen:
Schriftliche Anfrage 19/25800, „Villa Bolle und Dahme-Ufer im Quartier Marienufer: Was wurde aus den öffentlichen Zusagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 9-57 VE Marienhain?“, Antworten vom 28. April 2026 finden Sie hier unter INFORMATIONEN.
Weitere Grundlage: Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 9-57 VE „Marienhain“: https://tk.gis-broker.de/metadata/bplan/begruendung/9-57VE.pdf
Zuständigkeiten der bezirklichen Abteilung Stadtentwicklung, Straßen, Grünflächen und Umwelt: https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/bezirksamt/artikel.5941.php