Schon gewusst?
Ab dem 19. Juni 2026 wird der Widerruf bei vielen online abgeschlossenen Verträgen deutlich einfacher.
Unternehmen müssen dann eine gut sichtbare elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen. Das Verfahren läuft dabei in zwei Schritten:
Zuerst klickt man auf „Vertrag widerrufen" oder eine gleichbedeutende Formulierung. Danach muss der Widerruf noch einmal ausdrücklich bestätigt werden, etwa über „Widerruf bestätigen".
Wichtig ist:
Das gilt nicht pauschal für jeden Online-Vorgang, sondern für online geschlossene Verbraucherverträge, bei denen überhaupt ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.