Halt- und Parkverbote in der Odernheimer Straße: Klarheit statt Gerüchte
Mit einer Schriftlichen Anfrage habe ich die Hintergründe der Halt- und Parkverbote in der Odernheimer Straße aufklären lassen.
Mir ging es dabei vor allem darum, Gerüchten und unbegründeten Erzählungen mit belastbaren Informationen zu begegnen. Nach Auskunft des Senats beruhen die heutigen Regelungen vor allem auf der engen Straßenraumsituation, der Sicherung des BVG-Betriebs und auf Sicherheitsaspekten im Umfeld der Schule. Zugleich stellt der Senat klar, dass keine fachlichen Nachweise oder Stellungnahmen vorliegen, wonach unterirdische Leitungen durch parkende Fahrzeuge konkret gefährdet würden. Seit Einführung der Haltverbotsstrecken habe es nach Angaben des Senats zudem keine Beschwerden der BVG mehr gegeben.
Die gesamte Schriftliche Anfrage mit allen Antworten finden Sie hier unter INFORMATIONEN