Hecke im Plehmpfad: Entwarnung vom Schreibtisch aus überzeugt nicht

Foto TSFoto TS

Die Antwort auf meine Schriftliche Anfrage zur Sichtbehinderung im Einmündungsbereich Plehmpfad / Dregerhoffstraße überzeugt nicht.

Der Bezirk erklärt, die Hecke stelle „keine Gefahr für den Verkehr“ dar, und ein dringender Handlungsbedarf bestehe nicht. Doch die Antwort bleibt den entscheidenden Nachweis schuldig: Sie sagt nicht nachvollziehbar, wann genau die Örtlichkeit geprüft wurde, wie die Sichtverhältnisse konkret bewertet wurden und auf welcher tatsächlichen Grundlage diese Entwarnung erfolgt. Statt einer transparenten Begründung bleibt es bei einer pauschalen Feststellung.

Gerade das ist das Problem: Wer die Lage beruhigen will, muss mehr liefern als eine knappe Einschätzung. Wenn es um Sichtbehinderungen an einer Einmündung geht, reicht eine bloße Behauptung nicht aus. Erst recht nicht, wenn gleichzeitig auf Sichtdreiecke und die maßgeblichen straßenplanerischen Regeln verwiesen wird, ohne offenzulegen, wie diese Regeln an der konkreten Stelle überhaupt angewendet wurden.

Noch bemerkenswerter wird die Antwort an anderer Stelle. Denn zugleich räumt der Bezirk ein, dass es sich bei dem betroffenen Bereich um öffentliches Straßenland handelt, dass die Bepflanzung nicht durch das Straßen- und Grünflächenamt veranlasst wurde und dass wegen der nicht vorliegenden Genehmigung weiter nachgeprüft werden soll. Mit anderen Worten: Die Rechtslage ist offensichtlich noch nicht sauber geklärt, dennoch wird bereits Entwarnung gegeben. Auch das passt nicht zusammen.

Hinzu kommt: Der Bezirk teilt selbst mit, dass bislang keine Beschwerden vorlagen und deshalb auch keine Maßnahmen geprüft oder veranlasst wurden. Das lässt tief blicken. Denn bei einer möglichen Sichtbehinderung im Straßenraum sollte nicht erst dann genauer hingesehen werden, wenn sich genügend Menschen beschweren. Verkehrssicherheit darf nicht vom Beschwerdeaufkommen abhängen.

Für mich bleibt deshalb der entscheidende Punkt: Hier wird eine problematische Situation eher kleingeredet als sauber aufgeklärt. Wer erklären will, es bestehe kein Handlungsbedarf, sollte das nicht vom Schreibtisch aus behaupten, sondern nachvollziehbar und belastbar belegen. Solange zugleich offen ist, warum sich auf öffentlichem Straßenland eine offenbar nicht vom Bezirk veranlasste und genehmigungsrechtlich ungeklärte Bepflanzung befindet, ist Skepsis mehr als angebracht.

 

Die gesamte Schriftliche Anfrage mit allen Antworten finden Sie hier unter INFORMATIONEN