Baustelle Grüne Trift 127: Antworten des Bezirksamts

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Seit Monaten sorgt die Baustelle in der Grünen Trift 127 im Kietzer Feld/Wendenschloß für Ärger: einspurige Verkehrsführung, blockierte Stellplätze, lange Phasen ohne erkennbare Bautätigkeit. Viele Anwohnerinnen und Anwohner haben sich deshalb an mich gewandt. Mit einer Schriftlichen Anfrage habe ich nachgefragt, wie die Maßnahme organisiert ist, welche Fristen gelten und wie Kontrolle und Sondernutzung geregelt sind. Die vorliegenden Antworten fasse ich im folgenden Beitrag für Sie zusammen.

Baustelle Grüne Trift 127: Antworten des Bezirksamts im Überblick

Seit Monaten ist die Grüne Trift auf Höhe der Hausnummer 127 im Kietzer Feld/Wendenschloß durch eine Baustelleneinrichtung eingeschränkt. Stellplätze sind blockiert, die Fahrbahn ist nur einspurig befahrbar. Anwohnerinnen und Anwohner haben mich dazu mehrfach angesprochen; ich war mit meinem Team vor Ort und habe die Situation dokumentiert.

Auf meine Schriftliche Anfrage liegen nun die Antworten der zuständigen Verwaltung vor. Zusammengefasst ergibt sich folgendes Bild:

- Zuständig ist das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) Treptow-Köpenick als Straßenverkehrsbehörde.

- Die verkehrsrechtliche Anordnung zur Sicherung der Arbeitsstelle (Aktenzeichen 09-AB25-0146) gilt vom 01.03.2025 bis zum 27.02.2026.

- Zweck der Maßnahme ist laut Bezirksamt der Aushub einer Fernwärmetrasse. Bauausführendes Unternehmen ist die Kati GmbH & Co. KG, die Verkehrssicherung übernimmt die Servicegesellschaft für Verkehrsmanagement (SVM).

Offene Punkte beim Bauablauf

In den Antworten wird kein konkreter Bauzeitenplan benannt, aus dem hervorgeht, wann welche Arbeiten vorgesehen sind und wann mit dem Rückbau der Absperrung gerechnet werden kann. Auf die Frage nach den Gründen für den anhaltenden Stillstand verweist das Bezirksamt darauf, dass dies in der originären Verantwortung des Auftraggebers beziehungsweise der beteiligten Unternehmen liege; eine inhaltliche Begründung wird nicht übermittelt.

Kontrollen und Verkehrssicherheit

Zu den Kontrollen teilt das Bezirksamt mit, dass im Rahmen der allgemeinen Straßenüberwachung etwa alle zwei Monate Kontrollen des baulichen Zustands der Straßen stattfinden. Spezifische Kontrolltermine oder Ergebnisse für die Baustelle in der Grünen Trift werden nicht genannt. Auffälligkeiten am Straßenkörper seien nicht festgestellt worden; die Baustelleneinrichtung befinde sich innerhalb des genehmigten Zeitraums.

Zur Frage der Verkehrssicherheit in den Dämmerungs- und Nachtstunden (insbesondere Beleuchtung und Absperrelemente) verweist das Bezirksamt auf begrenzte personelle Kapazitäten und darauf, dass nicht alle Details vollständig kontrolliert werden könnten. Konkrete Prüfergebnisse zur Beleuchtung an der Grünen Trift werden nicht benannt.

Barrierefreiheit und Beschwerden

Auf meine Frage nach angeordneten Maßnahmen zur Barrierefreiheit verweist das Bezirksamt auf einen allgemeinen BVV-Schlussbericht („Barrierefreie Straßenquerungen während Bauarbeiten sicherstellen“), ohne konkrete Restgehwegbreiten oder Übergänge für die Grüne Trift zu beschreiben.

Dem SGA liegen nach eigener Aussage drei Beschwerden vor, die eindeutig dieser Baustelle zuzuordnen sind: eine zur Dauer der Bauarbeiten, eine zur Art der Beschilderung sowie eine zur Verkehrsführung vor Ort. Schadensfälle oder Unfälle sind der Verwaltung nicht bekannt.

Sondernutzung, Gebühren und Fristen

Für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Baustelle wurden bislang zweimal 153,00 Euro nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Eine Sondernutzungserlaubnis für die Nutzung von Stellflächen und öffentlichem Straßenland liegt nach Auskunft des Bezirksamts derzeit nicht vor. Das SGA steht hierzu nach eigenen Angaben im Kontakt mit dem Veranlasser; Sondernutzungsgebühren sollen nachträglich erhoben werden.

Bußgelder, Zwangsgelder oder Rückbauverfügungen wurden nicht ausgesprochen. Eine konkrete Frist zur Wiederaufnahme der Arbeiten oder zum Rückbau der Absperrung hat das Bezirksamt ebenfalls nicht gesetzt, da sich die Baustelleneinrichtung innerhalb des genehmigten Zeitraums befinde. Die verkehrsrechtliche Anordnung läuft derzeit bis zum 27.02.2026; ein Antrag auf Verlängerung liegt nach Angaben des Bezirksamts nicht vor.

Mein weiteres Vorgehen

Ich, halte vor allem drei Punkte für weiter klärungsbedürftig: einen für die Anwohnerschaft nachvollziehbaren Bauzeitenplan, transparente Informationen zur Nutzung des öffentlichen Raums einschließlich Sondernutzung sowie nachvollziehbare Kontrollen von Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit vor Ort. Ich werde hierzu erneut nachfassen und in meinen „Kieznachrichten“ über weitere Entwicklungen berichten.

Meine komplette Schriftliche Anfrage mit allen Antworten finden Sie hier unter INFORMATIONEN